Die 35 Euro Grenze ist kein Mythos
Unternehmer, selbstständig Tätige und Freiberufler dürfen betrieblich veranlasste Ausgaben von ihren Einnahmen abziehen. Diese Regelung bezieht sich auch auf den Aufwand für ein Geschenk, das gemacht wird, um sich bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern für eine langjährige Zusammenarbeit zu bedanken.
Die 35 Euro Grenze ist kein Mythos. Bei der Schenkung müssen sowohl der Schenker als auch der Beschenkte einige Punkte beachten. Mit § 4 Absatz 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Geschenk nicht in jeder Höhe abzugsfähig ist.
Bekommt der Schenker die Eingangsrechnung für das Geschenk, muss er zudem bestimmte Buchungsregeln einhalten. Auch der Beschenkte muss sich mit den steuerlichen Aspekten auseinandersetzen, wenn das Geschenk mehr als 35 Euro gekostet hat.
Die steuerliche Belastung eines Geschenks über 35 Euro kann durch eine Pauschalversteuerung umgangen werden. Außerdem hat der Gesetzgeber Sachverhalte zu gelassen, bei denen die 35 Euro Grenze nicht zur Anwendung kommt.
Bei jeder Schenkung über 35 Euro ist zu differenzieren, ob sie an Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter erfolgte.